016: Diskussion zum Handbuch Allgemeine Anweisungen: gleichgeschlechtliche Ehe, Kindersegen-/Taufe, HLT erleben PR-Fiasko

gay flagDie HLT Kirche rückt nach rechts.

Nach einem selbst für die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage beispiellosen PR Fiasko ist die Leiterschaft und PR Abteilung der HLT Kirche darum bemüht, die öffentliche Blamage der vor ihrer Veröffentlichung geleakten Zusätze zum Handbuch 1 in Grenzen zu halten.

Die Mormonen betrachten jede Form homosexueller Lebensgemeinschaften als Glaubensabfall, die einen Ausschluss aus der Kirche nach sich ziehen muss und positioniert sich eindeutig am rechten Rand der Gesellschaft. Örtliche Leiterschaften sind angewiesen, homosexuelle Paare aus der Kirche auszuschliessen, und ihren Kindern den Zugang zu Mitgliedschaft und errettenden heiligen Handlungen zu verwehren. Die Konsequenzen in betroffenen Familien sind desaströs.

In unserem Gespräch versuchen Sven und ich, die Ursachen und Auswirkungen dieser neuen Regelungen zu ergründen und reflektieren.

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Die folgenden Beiträge sind Übersetzungen der geleakten Zusätze zum Handbuch 1.

 

Richtlinien für Heilige Handlungen für Kinder eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Elternteils.

Die folgenden Ergänzungen zum Handbuch 1 sind vom Rat der Ersten Präsidentschaft und dem Kollegium der Zwölf Apostel zur unverzüglichen Umsetzung freigegeben worden.

  • Ein neuer Abschnitt im Handbuch 1, 16.13 wird wie folgt ergänzt:


Kinder eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Elternteils

Ein natürliches oder adoptiertes Kind eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Elternteils, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nur zusammen lebt, darf keinen Namen  und Kindersegen erhalten.

Ein natürliches oder adoptiertes Kind eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Elternteils, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nur zusammen lebt, darf nur unter folgenden Voraussetzungen konfirmiert, ordiniert, oder für den Missionarsdienst vorgeschlagen werden:

Ein Missionspräsident oder ein Pfahlpräsident mag Zustimmung vom Büro der Ersten Präsidentschaft erbitten, ein Kind eines Elternteils, das in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt oder gelebt hat, zu taufen und zu konfirmieren, zu ordinieren, oder für den Missionsdienst vorzuschlagen, wenn er durch persönliche Unterredungen zufriedenstellend überzeugt werden konnte, dass beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Kind akzeptiert die Lehren der Kirche, und verpflichtetet sich, diese zu leben. Des Weiteren rückt das Kind ausdrücklich von der Praktik gleichgeschlechtlichen Beiwohnens und Ehe ab.

 

  1. Das Kind ist volljährig und lebt nicht mit einem Elternteil zusammen das in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder Ehe lebt oder gelebt hat.

 

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  • Handbuch 1, Nummer 6.7.2 ist unverzüglich wie folgt zu aktualisieren (Zufügung ist hervorgehoben):

Wann ein Disziplinarrat erforderlich sein kann

Ernstzunehmende Übertretung

…schliesst ein versuchten Mord, gewaltsame Schändung, sexuellen Mißbrauch, Mißbrauch in der Ehe, beabsichtigte physische Verletzung anderer, Ehebruch, Unzucht, homosexuelle Beziehungen (insbesondere sexuelles Beiwohnen), beabsichtigte Vernachlässigung von familiärer Verantwortung, …

 

  • Handbuch 1, Hummer 6.7.3 ist ebenfalls unverzüglich wie folgt zu aktualisieren (Zufügung ist hervorgehoben)

Wann ein Disziplinarrat verpflichtend ist

Glaubensabfall

Im Sinne des Handbuches bezieht sich der Glaubensabfall auf Mitglieder, die:

  1. Wiederholt in eindeutiger, offener und absichtlich öffentlicher Opposition zur Kirche und ihren Führern handeln.
  2. Fortdauernd als Kirchenlehre lehren, was keine Kirchenlehre ist, nachdem sie von ihrem Bischof oder einer höheren Autorität dahingehend korrigiert worden sind.
  3. Fortdauernd den Lehren abgefallener Glaubensabspaltungen folgen (z.B. solche, die für die Vielehe eintreten), nachdem sie von ihrem Bischof oder einer höheren Autorität dahingehend korrigiert worden sind.
  4. Sich in einer gleichgeschlechtlichen Ehe befinden.
  5. Sich formell einer anderen Kirche anschliessen, und deren Lehre vertreten.

 

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Büro der Ersten Präsidentschaft

47 East South Temple Street, Salt Lake City, Utah 84160-1800

  1. November 2015

An: Generalauthoritäten, Gebietssiebziger, Leiter/innen der Hilfsorganisationen, Pfahl-, Distrikts-, Missions- und Tempelpräsidentschaften, Bischöfe und Zweigpräsidenten

Liebe Brüder und Schwestern,

Der Rat der Ersten Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel erteilen die folgende Orientierung in Bezug auf die Anwendung der Verordnungen in Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen, die kürzlich dem Handbuch 1 hinzugefügt worden sind:

Die offenbarte Lehre ist in Bezug auf den ewigen Charakter und Zweck der Familie eindeutig. Dem fühlen wir und, im Hinblick auf das Wohlergehen sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern, verpflichtet. Die dem Handbuch hinzugefügten Verordnungen bestätigen, dass Erwachsene, die sich dazu entscheiden, in eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eheähnliche Beziehung einzutreten, eine Sünde begehen, die einen kirchlichen Diszplinarrat notwendig macht.

Unsere Sorge hinslchtlich der Kinder bezieht sich auf ihr derzeitiges und zukünfties Wohlbefinden in Einvernehmen mit ihrem häuslichen Umfeld. Die Verordnungen des Handbuches 1, Abschnitt 16.13, die Pristertungsverordnungen für Minderjährige einschränken, beziehen sich ausschliesslich auf Kinder, deren Hauptwohnsitz bei einem Elternteil ist, das in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Wie immer, können die örtlichen Führer in Einzelfällen um weitergehenden Rat ersuchen, wenn es Rückfragen gibt.

Wenn ein Kind, das mit solch einem gleichgeschlechtlichen Paar in Hausgemeinschaft lebt, bereits getauft ist und regelmässig die Kirche besucht, so verlangen die Anordnungen von Abschnitt 16.13 nicht, dass die Priestertumsrechte eingeschränkt sind oder weitergehende heilige Handlungen ausgesetzt werden müssen. Die Entscheidung über zukünftige heilige Handlungen für solche Kinder sollten von den örtlichen Führern mit dem Hauptaugenmerk auf die Entwicklung und das beste Interesse des Kindes getroffen werden.

Alle Kinder sollen mit der höchsten Achtung und Liebe behandelt werden. Sie sind eingeladen, die Kirchenversammlungen zu besuchen und an Aktivitäten teilzunehmen. Alle Kinder sollen Priestertumssegen für Heilung und Rat erhalten dürfen.
Möge der Herr Sie weiter in ihrem Dienst segnen.

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